Kurzfassung: Der Streit um urheberrechtlich geschützte Trainingsdaten (Texte, Bilder und andere Inhalte, mit denen ein KI-Modell entwickelt wird) hat sich in den USA weiter zugespitzt. Die US-Regierung unterstützt OpenAI im Verfahren gegen die New York Times und bewertet das Training mit veröffentlichten Werken grundsätzlich als „Fair Use“ (eine Regel des US-Rechts, die bestimmte Nutzungen geschützter Werke ohne vorherige Erlaubnis gestattet). Gleichzeitig haben weitere Zeitungsverlage OpenAI und Microsoft wegen der mutmaßlich unerlaubten Nutzung ihrer Inhalte verklagt.
Zwei Entwicklungen in derselben Woche
Am 2. September wurde bekannt, dass das US-Justizministerium in das Verfahren der New York Times gegen OpenAI und Microsoft eingegriffen hat. Die Regierung argumentiert, das Training großer Sprachmodelle (KI-Systeme, die auf Grundlage sehr großer Textmengen Sprache verarbeiten und erzeugen) sei eine transformative Nutzung. Damit ist eine Verwendung gemeint, bei der aus bestehenden Werken etwas mit einem neuen Zweck oder einer neuen Funktion entsteht. Eine solche Nutzung könne unter die amerikanische Fair-Use-Regel fallen.
Die Regierung verweist dabei auch auf wissenschaftlichen Fortschritt, wirtschaftliche Entwicklung und nationale Sicherheit.
Nur wenige Tage später reichten die Seattle Times und Newsday eine weitere Klage gegen OpenAI und Microsoft ein. Die Verlage werfen den Unternehmen vor, journalistische Inhalte ohne Erlaubnis für das Modelltraining genutzt und Teile davon in generierten Antworten wiedergegeben zu haben. Sie sehen dadurch auch ihre Reichweite und ihre Erlösmodelle gefährdet.
Beide Meldungen markieren gegensätzliche Interessen: Auf der einen Seite steht der Wunsch, große Datenbestände für die Entwicklung leistungsfähiger KI-Systeme nutzen zu können. Auf der anderen Seite stehen Urheberinnen, Autoren und Verlage, deren Werke die Grundlage dieser Systeme bilden und deren Geschäftsmodelle durch KI-generierte Antworten unter Druck geraten können.
Wichtig für die Einordnung
„Fair Use“ ist ein Begriff des US-amerikanischen Rechts und lässt sich nicht einfach auf Deutschland oder die Europäische Union übertragen.
Hier sind insbesondere das Urheberrecht, die europäischen Regelungen zum Text-und-Data-Mining (die automatisierte Auswertung großer Mengen digitaler Inhalte) sowie wirksame Nutzungsvorbehalte (Erklärungen von Rechteinhabern, mit denen sie bestimmten automatisierten Nutzungen widersprechen) maßgeblich.
Die US-Verfahren liefern deshalb wichtige Orientierungspunkte, entscheiden aber nicht unmittelbar darüber, was deutsche Bibliotheken oder europäische KI-Anbieter dürfen.
Bibliotheksbezug
Bibliotheken stehen in diesem Konflikt zwischen Zugang und Schutz. Sie ermöglichen Forschung, Bildung und den Zugang zu Wissen, vertreten zugleich aber einen verantwortungsvollen Umgang mit Werken, Lizenzen und den Rechten von Urheberinnen und Urhebern.
Besonders bei lizenzierten Datenbanken, E-Books und digitalen Sammlungen darf ein vorhandener Lesezugang nicht automatisch als Erlaubnis zum KI-Training verstanden werden.
Für die Praxis bedeutet das: Vor dem Einsatz eigener Dokumentbestände in KI-Systemen sollten Lizenzbedingungen, Datenschutz, technische Übermittlungswege und mögliche Regelungen zum Text-und-Data-Mining geprüft werden.
In Veranstaltungen zur Informationskompetenz kann der Konflikt außerdem genutzt werden, um zu zeigen, dass KI-Antworten nicht „aus dem Nichts“ entstehen. Hinter ihnen stehen Texte, Daten, kreative Arbeit und wirtschaftliche Interessen, die in der sichtbaren Antwort häufig unsichtbar bleiben.
Quellen
- Reuters: US government backs OpenAI in New York Times copyright case, 2. September 2026
- Reuters: US urges G20 countries to allow AI training on creators‘ work, 2. September 2026
- Reuters: Seattle Times and Newsday sue OpenAI and Microsoft, 5. September 2026